Um Bauprodukte auf den Markt bringen zu dürfen, müssen sie gemäss dem Schweizerischen Bauproduktgesetz (BauPG) Art. 4 Absatz 2 sicher sein.
Der Hersteller eines Bauproduktes, das von einer bezeichneten harmonisierten technischen Norm erfasst ist oder eine ETB ausgestellt worden ist, muss eine Leistungserklärung erstellen. In den anderen Fällen kann der Hersteller eine Herstellererklärung erstellen.
Die beiden untenstehenden Produkte sind im nichtakkreditierten Bereich
- Dachziegel
- UHFB (Ultra-Hochleistungs-Faserbeton)