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Um Bauprodukte auf den Markt bringen zu dürfen, müssen sie gemäss dem Schweizerischen Bauproduktgesetz (BauPG) brauchbar sein bzw. die wesentlichen Anforderungen erfüllen.

Diese Bedingung ist dann erfüllt, wenn ein Produkt die entsprechende harmonisierte Norm erfüllt. In Kürze werden für eine zunehmende Anzahl von Bauprodukten harmonisierte Normen in Kraft gesetzt, auf die sich das Bauproduktegesetz abstützt.

Diese neuen Normen verlangen je nach Sicherheitsrelevanz der Produkte die Beurteilung des Produktionsprozesses und der Endqualität durch eine unabhängige Stelle, d.h. einer Konformitätsbewertungsstelle (akkreditierte Inspektions- und Zertifizierungsstelle).
 
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