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INSPEKTION UND ZERTIFIZIERUNG

Verschiedene Produktenormen sehen die Überwachung bzw. Inspektion und Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK bzw. FPC-Factory production control) vor.

Im Rahmen der Inspektion vergewissert sich der Inspektor durch Prüfung ausgewählter Dokumente und einer Werksbegehung von der korrekten Umsetzung der Norm.

Je nach Konformitätsbewertungssystem ist es zur Verifizierung der Ergebnisse der werkseigenen Produktionskontrolle notwendig, dass der Inspektor die Vorlage von Prüfergebnissen einer neutralen und unabhängigen Prüfstelle (z. B. akkreditierte Prüflabore) verlangt.

Teilweise werden in den Normen Vorgaben zum Probenentnahmeverfahren und zum Prüfrhythmus gemacht. Diese müssen vom Inspektor berücksichtigt werden. Auf Grund des Inspektionsberichtes wird über die Erteilung der Zertifizierung entschieden, die dem Produzenten die Einhaltung der Normvorgaben bestätigt.

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Übersicht über die Aufgaben des Herstellers, der Prüfstelle und der Konformitäts­bewertungsstelle bei den verschiedenen Konformitätsbewertungsverfahren.

  Konformitätsbewertungsverfahren
Bezeichnungen der EU und des CEN
1+
1
2+
2
3
4
Gemäss CH-Bauprodukteverordnung (BauPV):
Anhang (A), Möglichkeit (M)
Anhang 2
A1:
M2
A1:
M3
A1:
M1
             
Konformitätserklärung des Herstellers           
Konformitätsbescheinigung einer
Konformitätsbewertungsstelle
           
             
Aufgaben des Herstellers
Erstprüfung des Produkts           
Werkseigene Produktionskontrolle           
Prüfung von im Werk entnommenen Proben
nach festgelegtem Prüfplan
           
             
Aufgaben der Prüfstelle
Erstprüfung des Produkts           
             
Aufgaben der Konformitätsbewertungsstelle
(Inspektions- bzw. Zertifizierungsstelle)
Erstprüfung des Produkts           
Erstinspektion des Werkes und der
werkseigenen Produktionskontrolle
           
Laufende Überwachung, Beurteilung und Anerkennung der werkseigenen Produktionskontrolle           
Stichprobenprüfung von im Werk, auf dem Markt oder auf der Baustelle entnommenen Proben           
Die Bewertung des Ablaufs muss schriftlich
dokumentiert werden
           
 
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